Voraussetzungen
Auch Ihr Unternehmen eignet sich für Factoring. Sie können Ihre Forderungen schnell in Liquidität verwandeln, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie verfügen über einen Jahresumsatz von mehr als 250.000 Euro.
- Sie weisen zudem einen möglichst gleich bleibenden gewerblichen Abnehmerkreis auf.
- Sie haben Ihre Leistung bei Rechnungsstellung vollständig erbracht (keine Abschlagzahlungen, keine Abrechnung nach VOB).
Factoring ist allerdings kein Sanierungsinstrument. Wenn ein Unternehmen in der Krise ist, lehnen die meisten Factoring-Geber die Forderungsübernahme ab.
Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. So machte vor einigen Jahren das deutsche Traditionsunternehmen Loewe Schlagzeilen, weil es sich dank Factoring aus der Krise lavieren konnte. Unternehmen aus dem Baugewerbe sind meist grundsätzlich vom Factoring ausgeschlossen. Teil- und Abschlagszahlungen sowie Preisminderungen wegen angeblicher Mängel, wie in der Baubranche üblich, machen den Forderungsverkauf erfahrungsgemäß unmöglich.

